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Private Unfallversicherung

Knall auf Fall - der Unfall!

So gibt es zwar die gesetzliche Unfallversicherung im Rahmen der Berufsgenossenschaft, die Unfälle auf dem Weg von und zu der Arbeit absichert, hingegen jedoch den Bereich "Freizeit" ausschließt. Problematisch in diesem Zusammenhang ist die Definition des Unfallbegriffes. Sowohl Angestellte, aber auch wer sich gerade erst selbständig gemacht hat, sollte nicht an einer zusätzlichen privaten Unfallversicherung sparen. Anders als die gesetzliche Unfallversicherung gilt diese für Unfälle je nach Tarif rund um die Uhr. Also im Beruf, in der Freizeit und das meist sogar weltweit. 

Übrigens: Auch als Rentner, Schüler, Student, Hausfrau oder Arbeitsloser schützt die private Unfallversicherung vor negativen finanziellen Auswirkungen.

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