Transportversicherung
Spediteure haften nur bedingt
Wer Waren oder Güter mittels Spediteuren, Bahn oder Post transportieren lässt geht häufig davon aus, dass seine Güter über den Transporteur versichert sind. Das ist aber nicht zwangsläufig der Fall, denn die Beförderungsunternehmen übernehmen in der Regel nur eine eingeschränkte gesetzliche Haftung. Der Auftraggeber ist außerdem oftmals nachweispflichtig, durch wen ein Schaden verursacht wurde.
Weitestgehenden Schutz bietet die Transportversicherung, die außerdem vorleistungspflichtig ist. Dadurch entfällt für den transportversicherten Kunden die Nachweispflicht, wo und in wessen Gewahrsam ein Schaden eingetreten ist.
Wie Sie wertvolle Waren zu einem großen Teil absichern erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.
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