Betriebliche Haftpflichtversicherung
Haften - für etwas gerade stehen
Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt die Ansprüche, die einem Dritten durch betriebliches Handeln einer Unternehmung schuldhaft entstanden sind. Zusätzlich kann die Versicherung unberechtigte Forderungen notfalls auch mittels einer gerichtlichen Entscheidung zurückweisen. Hierbei besteht das Risiko der Haftung zu einem Teil für das Unternehmen, zu einem anderen Teil aber auch für den jeweiligen Mitarbeiter. Es handelt sich dabei um das sogenannte "Einstehen-Müssen".
Je nach Gesetzeslage entstehen sogenannte Haftungsnormen durch die ein Geschädigter Schadensersatzansprüche geltend machen kann. Hierbei deckt die Betriebshaftpflichtversicherung die Haftpflichtrisiken von industriellen Unternehmen, Gewerbetreibenden, Freiberuflern sowie Handwerkern ab.
Wenn Sie sich die Frage stellen ob, vielleicht sogar eine gesetzliche Pflicht zur Deckungsvorsorge besteht, füllen Sie einfach den Check aus.
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